Sexualisierte Gewalt: Warum Meldungen wichtig sind

Beratung vertraulich nutzen

Viele Versicherte wissen nicht, dass Folgen sexualisierter Gewalt unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auslösen können. Das betrifft beispielsweise Vorfälle in Schulen, Kitas oder während ehrenamtlicher Tätigkeiten in kirchlichen Einrichtungen.

Unfallversicherung kann helfen

Sind die Betroffenen zum Zeitpunkt der Ereignisse gesetzlich unfallversichert – etwa als Schülerinnen und Schüler oder Ehrenamtliche –, können Ansprüche auf Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen oder sogar Rentenleistungen bestehen. Werden solche Fälle jedoch nicht gemeldet, bleiben wichtige Unterstützungsangebote häufig ungenutzt.

Für Versicherte kann das weitreichende Folgen haben: Fehlende oder verspätete Therapien erschweren oft den Weg zurück zu mehr Stabilität und Gesundheit. Gleichzeitig entstehen Kosten, die eigentlich von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen werden müssten, häufig bei der Kranken- oder Rentenversicherung.

Deshalb ist es wichtig, Rechte und mögliche Ansprüche frühzeitig zu kennen. Einrichtungen sind verpflichtet, entsprechende Fälle an die zuständigen Unfallversicherungsträger weiterzugeben – auch dann, wenn Ereignisse bereits länger zurückliegen.

Wenn Sie Fragen zu möglichen Leistungen oder Unterstützungsangeboten haben, begleiten wir Sie verständlich und persönlich auf Ihrem Weg. Unsere Spezialistinnen und Spezialisten unterstützen Sie dabei, Orientierung zu gewinnen und passende Ansprechpartner zu finden.

Anlaufstellen für Betroffene

Betroffene sexualisierter Gewalt im Kontext der katholischen Kirche können sich direkt an die Beratungsstelle von Eckiger Tisch e. V. (über das Kontaktformular unter https://www.eckiger-tisch.de/beratung-und-hilfe/ oder per E-Mail an vertraulich@eckiger-tisch.de) oder die Betroffeneninitiative Hildesheim (info@betroffeneninitiative-hildesheim.de) wenden.“

Veröffentlicht: 30.06.2026 - Aktualisiert: 22.07.2026